Veröffentlicht am 9. März 2023

Updated on 13. März 2023

International

EPR

Inhaltsverzeichnis
  1. Vorreiter und Innovationstreiber
  2. Die neue EPR-Verordnung in der Übersicht

Neue EPR Regularien in Schweden

Lesezeit: 3 Minuten, 32 Sekunden

Schweden nimmt produzierende Unternehmen noch gezielter in die Verantwortung für Verpackungsmüll

Eine neue Verordnung über die Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen setzt höhere Standards in der schwedischen Abfallwirtschaft. Für internationale Unternehmen, die auf dem Schwedischen Markt agieren, sind folgende Neuerungen besonders interessant:

  • Inverkehrbringer von Verpackungen unterliegen zukünftig strikteren Registrierungspflichten
  • und die bestehende Ausnahme für Molkereiprodukte aus dem schwedischen Pfandsystem wurde aufgehoben.

 

RecycleMe informiert zuverlässig über europäische Gesetzesänderungen.

 

Schweden ist Vorreiter und Innovationstreiber

Schweden ist weit mehr als IKEA, Volvo oder Abba: Schweden ist eine der innovativsten Volkswirtschaften der Welt. In 2021 lag das skandinavische Land auf Platz zwei des Global Innvovation Indexes. Nur die Schweiz wurde im vergangenen Jahr als noch fortschrittlicher eingestuft. Deutschland landete hingegen nur auf Platz 10. Was machen die Schweden anders als wir?

Schaut man auf jüngere politische Entscheidungen, fällt vor allem der “National Innovation Council” auf. Dieser wurde 2015 vom Ministerpräsidenten Stefan Löfven ins Leben gerufen. Das Ziel: Innovation durch Kollaboration von Regierung, Universitäten und Unternehmen fördern. Seit Dezember 2021 fließen die Ideen und Projekte des Councils in die regulären Tätigkeiten der Regierung ein. Innovation ist in Schweden nicht nur in den Köpfen der Menschen, sondern auch in der Regierung fest verankert.

Als wirtschaftlicher Innovationstreiber will Schweden auch in der Verpackungsindustrie und Abfallwirtschaft den europäischen Standard erfüllen. Anfang Juli wurde daher eine neue schwedische Verordnung über die Herstellerverantwortung für Verpackungen veröffentlicht.

Wenn ausländische Unternehmen ihre Produkte in den schwedischen Geltungsbereich einführen oder ihre Produkte an schwedische Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, gilt für diese Unternehmen ebenfalls die neue schwedische Verordnung über die Herstellerverantwortung für Verpackungen. Der Blick nach Schweden lohnt also nicht nur für diejenigen, die sich von innovativen schwedischen Geschäftsmodellen inspirieren lassen wollen.

 

Die neue EPR-Verordnung in der Übersicht

Die neue Verordnung (2022:1274) ersetzt die gleichnamige Verordnung vom 18. Juli 2018 (2018:1462) und die Verordnung über Rücknahmesysteme für Kunststoffflaschen und Metalldosen vom 05. April 2005 (2005:220), fasst sie jedoch in einem einzigen Gesetzestext zusammen und behält wesentliche Elemente beider Verordnungen bei (Definitionen, Zielvorgaben, Bewertung von Verpackungsarten, Verpackungsdesign usw.).

Die neue Verordnung bezieht sich vor allem auf die folgende Punkte:

  • Das System für Haushaltsverpackungen wird überarbeitet, indem die Kommunen ab 2024 für die Sammlung von Haushaltsabfällen verantwortlich gemacht werden.
  • Alle Verpackungshersteller sind verpflichtet, sich einem zugelassenen PRO (Producer Responsibility Organization) anzuschließen. PROs übernehmen die Verantwortung für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Abfälle der Verpackungshersteller. Die neuen Vorschriften entsprechen den Mindestanforderungen an PROs gemäß der EU-Richtlinie 2018/851. Darüber hinaus müssen sich diese seit dem Jahr 2021 bei der schwedischen Umweltschutzbehörde Naturvårdsverket registrieren, womit eine jährliche Meldepflicht (Art und Gewichte der importieren/hergestellten Verpackungen) an die Behörde einhergeht.
  • Ausländische Unternehmen mit Sitz außerhalb Schwedens, die Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endverbraucher in Schweden liefern, können zukünftig einen Bevollmächtigten benennen, der ihre Pflichten als Hersteller übernimmt.

 

Für international tätige Unternehmen besonders interessant:

  • Eine am selben Tag veröffentlichte Änderung der Verpackungsverordnung (2022:1275) hebt eine bestehende Ausnahme für Molkereiprodukte aus dem schwedischen Pfandsystem auf. Zusätzlich regelt die neue Gesetzgebung einen Mindest-Rezyklatanteil von 30 % in allen Kunststoffgetränkeverpackungen, die weniger als drei Liter fassen, ab 2030.

 

 

EPR: Unternehmen tragen die volle Verantwortung

Was ist denn eigentlich “EPR”? Die erweiterte Herstellerverantwortung, auf Englisch “Extended Producer Responsibility” (EPR) gilt bereits seit Jahren in der EU. Ihre Auslegung unterscheidet sich allerdings in den verschiedenen Mitgliedsstaaten.

EPR besagt, dass produzierende Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Angefangen beim Design bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Dabei zählt nicht nur das Produkt an sich, sondern insbesondere auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen zum Verantwortungsbereich des Unternehmens. Auch wenn Endverbraucher für die tatsächliche Entsorgung verantwortlich sind, sind die Herstellerinnen und Hersteller verpflichtet, für den korrekten Recyclingprozess Sorge zu tragen. In der Praxis übergeben sie diese Verantwortung wie oben beschrieben an PROs.

Die erweiterte Herstellerverantwortung trägt somit unmittelbar zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bei. Sowohl Produkte, als auch Verpackungen, können nach Gebrauch wiederverwendet oder mindestens recycelt werden.

 

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