Silvia Haas

Veröffentlicht am 15. Februar 2023

Aktualisiert am 15. März 2023

International

Kennzeichnungspflichten

Case Study

Welche Kennzeichnungspflichten muss ich als Hersteller in Frankreich beachten?

Lesezeit: 1 Minute, 40 Sekunden

Cast Study

Die Expertinnen und Experten von RecycleMe haben die Antwort! 

Unternehmen, die in Frankreich Produkte in Verkehr bringen, die der Erweiterten Herstellverantwortung unterliegen, müssen sich vorab mit der Einhaltung der länderspezifischen Kennzeichnungspflichten auseinandersetzen. Das ist nicht immer so einfach, denn abhängig vom Produkt bzw. der Verpackung und deren Eigenschaften (z. B. Material, Klassifizierung, Trennbarkeit etc.), gelten nach französischer Gesetzgebung unterschiedliche Kennzeichnungsvorschriften.

Seit dem 1. Januar 2022 sind in Frankreich besonders strenge Vorgaben im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung zu beachten. Betroffene Produkte und Verpackungen müssen, gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Loi AGEC, neben dem seit 2015 verpflichtenden Triman-Logo nun auch eine Sortierinformation tragen.  

Eine große Herausforderung für viele Unternehmen. Um sich weiterhin auf die Premiumherstellung von Kameras und Sportoptikprodukten zu konzentrieren, legte die Leica Camera AG die Analyse der Kennzeichnungspflichten in die Hände unserer Expertinnen und Experten der RecycleMe GmbH. 

Im Zuge der Zusammenarbeit mit unserem Kunden galt es zunächst, die betroffenen EPR-Kategorien zu identifizieren. Nach Ermittlung der bereits angebrachten Kennzeichen wurden die einzelnen Bestandteile der Produkte und Verpackungen präzise analysiert. So ließ sich ermitteln, welche Produkte bzw. welche Verpackungskomponenten die Kennzeichen Triman-Logo mit Sortierinformation tragen müssen.  

Sobald alle Anforderungen definiert waren, konnten wir unseren Kunden neben unserem Beratungs- und Analyseservice auch operativ unterstützen. In Zusammenarbeit mit der hauseigenen Eco-Designagentur BUTT Media, die zu unserer internationalen Unternehmensgruppe gehört, wurden die entsprechenden Kennzeichen für die Produkte (Elektrogeräte, Batterien/Akkumulatoren und graphische Papiere z. B. Bedienungsanleitung) bzw. Verpackungskomponenten in Druckqualität erstellt.   

Dabei sollten nicht nur die Kennzeichnungspflichten erfüllt werden. Den Unternehmenswerten unseres Kunden entsprechend, wurde darauf geachtet, den optischen Spielraum bei der Erstellung der Kennzeichen auszunutzen und die Ergebnisse formschön auf der Verpackung zu integrieren. Eine detaillierte Anleitung zur Anbringung der Kennzeichnung stellte sicher, dass alle Vorgaben erfüllt sind.  

Wir bedanken uns bei der Leica Camera AG für die gute Zusammenarbeit! 

 

Haben auch Sie Fragen zu Kennzeichnungspflichten in Frankreich oder anderen Ländern?

Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot! 

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