Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich

Über unser starkes Netzwerk bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten für die Erfüllung Ihrer Pflichten hinsichtlich Verpackungen und bestimmten Einwegkunststoffprodukten in Österreich zu bestellen.

Hier können wir Sie unterstützen

Ab dem 01.01.2023 gilt für bestimmte Personen, die keinen Sitz in Österreich haben, die Verpflichtung, einen Bevollmächtigten für die Entpflichtung ihrer Verpackungen und/oder bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu bestellen.  
 
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten gilt für Versandhändler, die aus dem Ausland heraus in Österreich Verpackungen an private Endverbraucherinnen und Endverbraucher in Verkehr bringen, sowie für ausländische Fernabsatzhändler von bestimmten Unternehmen, also mit Firmensitz in EU-Ländern oder in Drittstaaten. Beliefern Sie in Österreich andere als private Letztverbraucher von außerhalb Österreichs, dann KANN für Sie eine Verpflichtung entstehen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. 

Auf unser Netzwerk ist Verlass

Der Bevollmächtigte übernimmt die verpackungsrechtlichen Verpflichtungen für den Auftraggeber und ist für die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Über unsere Schwesterfirma AuthoriseMe können wir Ihnen die Dienstleistung als Bevollmächtigter anbieten.

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