Veröffentlicht am 20. Juni 2024
Updated on 25. Juni 2024
National
EPR
Lesezeit: 4 Minuten, 11 Sekunden
Österreich bekommt am 1. Januar 2025 für bestimmte Einweggetränkeverpackungen ein Pfandsystem. Um Sammelquoten zu erhöhen und das Recycling gebrauchter Rohstoffe zu optimieren gibt es unterschiedliche Ansätze. Einer davon ist die Einführung eines Pfandsystems für Einweggebinde, das es schon in vielen europäischen Ländern (die skandinavischen Staaten liegen deutlich vorne) gibt. Die anderen europäischen Länder stehen kurz vor der Einführung (wie zum Beispiel beim Pfand in Österreich), diskutieren intensiv darüber oder haben es zumindest teilweise (nicht flächendeckend) umgesetzt.
In Österreich wurde die Einführung des Pfandsystems mit der letzten Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) beschlossen, die am 10. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt I Nr. 200/201 veröffentlich wurde. Die österreichische Pfandverordnung (PfandVO) trat am 26. September 2023 in Kraft und regelt alle Details zur Planung und Umsetzung des Systems.
Littering ist auch in Österreich immer noch ein großes und ernst zu nehmendes Problem. Und das, obwohl es in Österreich ein funktionierendes Abfallmanagement gibt und zu den saubersten Ländern der Welt zählt. Jährlich finden vielerorts Flurreinigungsaktionen statt, wo mehr als 1.000 Tonnen Abfälle eingesammelt werden. Vor allem entlang der Straßen findet verstärktes Littering statt. Das belegen regelmäßige Untersuchen des Umweltbundesamts in Österreich. Die Wertstoffe, die hier achtlos in der Natur entsorgt werden, fehlen im Recycling. Meistens sind sie stark verwittert und verunreinigt, so dass sie nur noch thermisch anstatt stofflich verwertet werden können.
Eine sehr effektive Maßnahme zur Bekämpfung von Littering ist die Einführung eines Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen. Denn wenn beim Kauf dieser Getränke zuerst eine Pfandgebühr bezahlt werden muss, holt man sich diese erfahrungsgemäß auch wieder zurück, anstatt das Geld einfach wegzuwerfen. So können die Pfandgebinde aus Kunststoff und Metall stattdessen hochwertig recycelt werden und gelangen als Wertstoff zurück in den Materialkreislauf einer Verpackung.
Mit dem Start des Pfandsystems ab 2025 soll eine Sammelquote von 80 Prozent erreicht werden. Nach nur 2 Jahren, also bis 2027, soll die Sammelquote für Pfandgebinde auf 90 Prozent gesteigert werden. Dass dies realistisch ist, zeigt der internationale Vergleich mit Ländern, in denen es schon länger moderne Pfandsysteme für Einweggetränkeverpackungen gibt.
Alle Getränkearten mit einem Volumen von 0,1 bis 3,0 Litern mit Ausnahme von Milch und Milchprodukten sind betroffen. Das heißt, dass Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff und Getränkedosen oder -flaschen aus Metall ab dann zu Einweg-Pfandprodukten zählen. Die Pfandgebühr beträgt einheitlich 0,25 EUR und ist unabhängig von Material oder Größe des Gebindes. Pfandpflichtige Verpackungen sind mit einem Barcode (GTIN) und dem offiziellen Pfandsymbol zu kennzeichnen.
Sämtliche Getränkearten von Milch- und Milchprodukten (mit > 51% Milchanteil, z.B. Molke- oder Joghurtgetränke) sind aus lebensmitteltechnischen Gründen bisher von der Regelung ausgenommen. In Deutschland hingegen, wo es das Pfandsystem schon seit vielen Jahren gibt, wurde die Pfandpflicht ab dem 1. Jänner 2024 auf Milch- und Milchmixgetränkeverpackungen ausgeweitet. Das Recycling dieser Kunststoffflaschen und Metalldosen stellt inzwischen keine große hygienische Herausforderung mehr da. Es ist davon auszugehen, dass es sich in Österreich ebenfalls um eine befristete Ausnahmeregelung handelt und die Pfandpflicht auf alle Produkte erweitert wird.
Für Hersteller gehen mit der Einführung des Pfandsystems viele neue Verpflichtungen einher. Alle Unternehmen, die Einweggetränke produzieren oder importieren und sie ab 2025 in Österreich verkaufen wollen, müssen sich und ihre Produkte bei der Zentralen Stelle registrieren. Diese Registrierung ist seit dem 10. Juni 2024 im Webportal der Zentralen Stelle möglich. Werden die Produkte nicht registriert, können sie nicht von Pfandautomaten oder anderen Rücknahmestellen als solche erkannt werden.
Getränke, die zum Pfandsystem zählen, müssen ab dem 1. Jänner 2025 immer inklusive der Pfandgebühr von 0,25 EUR an den Handel oder an Konsumentinnen und Konsumenten verkauft werden. Diese Pfandgebühr wird an die Zentrale Stelle abgeführt.
Weiters müssen diese Unternehmen für das Inverkehrsetzen von Pfandgebinden in Österreich eine sogenannte Produzentengebühr an die Zentrale Stelle bezahlen, die neben der nicht ausbezahlten Pfandgebühren („Pfandschlupf“) zur Finanzierung des Pfandsystems dient. Die Bemessung der Produzentengebühr hat gemäß PfandVO nach ökologischen Gesichtspunkten zu erfolgen. Die Höhe richtet sich also danach, wie recyclingfähig die Verpackung nach definierten Kriterien ist (Zuordnung der Verpackungskomponenten in „Gutmaterialien“ unter Berücksichtigung der Abwesenheit von Komponenten, die die Recyclingfähigkeit verhindern) und ob der Ressourceneinsatz minimiert werden konnte (also inwieweit Verpackungsvolumen und Verpackungsgewichte auf das Mindestmaß reduziert werden konnten) – Stichwort Ökomodulation. Je recyclingfähiger die Verpackung und je geringer der Bestandteil an Rohstoffen, desto geringer die Produzentengebühr.
Sie sind vom Einwegpfand in Österreich betroffen? Dann hilft Ihnen zur ersten Einschätzung Ihrer Situation das Video unseres Partnerwebinars mit der ÖPG – Österreichische Pfandsystemgesellschaft zur neuen Pfand VO auf Einweggetränkeverpackungen in Österreich. Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne für eine Terminvereinbarung zu einem individuellen Beratungsgespräch!
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