Veröffentlicht am 21. April 2023
Updated on 16. April 2024
International
Circular Economy
EPR
Lesezeit: 3 Minuten, 17 Sekunden
In Spanien wurden Ende des vergangenen Jahres die Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle überarbeitet. Neu ist, dass diese Vorschriften erstmals auch für Gewerbe- und Industrieverpackungen gelten, und nicht wie bisher nur für Haushaltsverpackungen. In Zukunft sind also auf dem spanischen Markt sämtliche Verpackungen auch systembeteiligungspflichtig, nicht nur jene aus dem Haushaltsbereich. Das bedeutet, dass sämtliche Verpackungen bei einem Sammel- und Verwertungssystem beteiligt werden müssen.
Die neuen Vorschriften orientieren sich an den Zielen der Europäischen Union aus dem Kreislaufwirtschaftspaket und legen Benchmarks für die Jahre 2025 und 2030, in denen es höhere Recyclingquoten für Einwegkunststoffe zu erreichen gilt. Im Jahr 2030 soll die Anzahl auf den Markt gebrachter Einweg-Kunststoffflaschen verglichen mit 2022 um 20% reduziert werden.
Unternehmen, die ihre Produkte auf dem spanischen Markt vertreiben, müssen sich im öffentlichen Herstellerverzeichnis „Registro de Productores de Producto“ anmelden und die getrennte Sammlung von gebrauchten Verpackungen über die Teilnahme an einem Rücknahmesystem gewährleisten. Ursprünglich galt für die Anmeldung im Herstellerverzeichnis eine Frist bis zum 29.03.2023, das Ministerium hat diese Frist jedoch mittlerweile bis auf weiteres geöffnet, um möglichst viele Hersteller im Register aufnehmen zu können. Nach der Registrierung erhält jedes Unternehmen eine entsprechende Registernummer zugeteilt.
Unternehmen, die nur einen Firmensitz außerhalb Spaniens vorweisen können, müssen einen spanischen Bevollmächtigten für die Registrierung im Verzeichnis beauftragen. RecycleMe bietet für betroffene Unternehmen die Dienstleistung “AuthoriseMe” an, und übernimmt für ihre Kunden die rechtssichere Erfüllung aller Verpflichtungen, die mit den Verpackungsvorschriften einhergehen.
Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen auf dem spanischen Markt müssen sich darüber hinaus an weitere Fristen halten, welche die Mengenmeldung ihrer Verpackungsdaten über das Verpackungsregister regeln:
Die überarbeitete Verordnung beinhaltet weitere Vorgaben für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen:
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