Barbara Krauss

Veröffentlicht am 6. September 2022

Aktualisiert am 22. November 2022

National

Design for Recycling

Inhaltsverzeichnis
  1. Recyclingfähigkeit von Verpackungen als Wettbewerbsvorteil
  2. Aktueller Trend: Mehr Schein als Sein
  3. Mindeststandard 2022 reagiert auf Anstieg faserbasierter Verpackungen

Mindeststandard 2022 veröffentlicht

Lesezeit: 3 Minuten, 4 Sekunden

Bericht - deutscher Mindeststandard RecycleMe

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) schreibt die jährliche Veröffentlichung eines Mindeststandards durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt vor. Dieser Mindeststandard legt fest, welche Kriterien bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung zu berücksichtigen sind.

Am 01. September wurde der aktuelle Mindeststandard 2022 veröffentlicht.

 

Recyclingfähigkeit von Verpackungen als Wettbewerbsvorteil

Der Grad, wie gut oder schlecht eine Verpackung im Recyclingprozess performt, ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg hochwertigen Recyclings. Dabei spielen für diese Performance viele verschiedene Aspekte eine Rolle. Angefangen vom Hauptmaterial der Verpackung, über Anteile und Details weiterer Komponenten, den Typ und die Einfärbung der Verpackung, bis zum Material der Etikettierung. Eine Verpackung, bei der schon im Herstellungsprozess auf eine gute Recyclingfähigkeit geachtet wurde, lässt sich nach ihrer Entsorgung besser verwerten und ermöglicht die Gewinnung hochwertiger Rezyklate für neue Produktionen. So wird Verpackungsmüll sinnvoll verwertet und gleichzeitig werden natürliche Ressourcen geschont.

Um diese positiven Auswirkungen zu fördern, soll auch die Herstellung recyclingfreundlicher Verpackungen durch Anreize gefördert werden. Unternehmen, die Verpackungen produzieren, müssen für die hergestellten Mengen Lizenzentgelte entrichten. Damit beteiligen sie sich an den dualen Systemen und beauftragen diese damit, die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsmengen zu organisieren. Die dualen Systeme sind nach dem deutschen VerpackG dazu verpflichtet, auf Basis des Mindeststandards Anreize für das recyclingfreundliche Design einer Verpackung zu schaffen. Es lohnt sich demnach für Unternehmen, bei der Herstellung von Verpackungen auf recyclingfreundliches Design zu achten.

 

Aktueller Trend: Mehr Schein als Sein

Auch der Mindeststandard 2022 orientiert sich an Mindestkriterien, die den für ein Recycling verfügbaren Wertstoffgehalt berücksichtigen. Die Mindestkriterien legen fest, dass…

  1. …die notwendige Infrastruktur zur hochwertigen Sortierung und Verwertung für die bewertete Verpackung vorhanden sein muss.
  2. …die bewertete Verpackung bzw. die verarbeiteten Verpackungskomponenten sortierbar und trennbar sein müssen.
  3. …keine Stoffe in der Verpackung bzw. im Verpackungsmaterial enthalten sind, die Recyclingunverträglichkeiten aufweisen und somit den Verwertungserfolg negativ beeinträchtigen würden.

Diese und weitere Kriterien sollen dafür sorgen, dass Verpackungen anhand methodisch und auf einer einheitlichen Basis bewertet werden. So soll vermieden werden, dass Verpackungen zwar augenscheinlich „nachhaltig“ produziert werden, während sie in der tatsächlichen Praxis gar nicht oder nur bedingt im Recyclingprozess verwertet werden können. Diesen Trend beobachtet die ZSVR laut ihrer Analyse, die sie im Zuge der Veröffentlichung des Mindeststandards 2022 bekannt begeben hat. Die ZSVR berichtet u. a., dass im Zuge des „Kunststoff-Bashings“ derzeit immer mehr faserbasierte Verpackungen produziert würden. Hiermit reagieren die herstellenden Unternehmen auf die Veränderungen im Konsumverhalten der Verbraucherinnern und Verbraucher, die einen immer größeren Wert auf nachhaltige Verpackungen legen.

Tatsächlichen suggerierten diese faserbasierten Verpackungen allerdings lediglich einen ökologischen Mehrwert – im Recyclingprozess schneiden sie dann jedoch schlechter ab als bspw. sortenreine Kunststoffverpackungen. Die Recyclingperformance einer faserbasierten Verpackung hängt wiederum maßgeblich davon ab, ob und wie gut sich die Fasern während des Recyclings lösen und dadurch neu verarbeitet werden können.

 

Mindeststandard 2022 reagiert auf Anstieg faserbasierter Verpackungen

Aus diesem Grund zählt eine Nachweisregelung für schlecht recycelbare faserbasierte Verbundverpackungen zu den verschiedenen Anpassungen in der aktuellen Version des Mindeststandards. Für solche faserbasierten Verbundverpackungen muss nun in einigen Fällen ein Nachweis über die Recyclingfähigkeit erbracht werden. Diese Vorgabe gilt im Übrigen auch für Papierverpackungen, die Flüssiges oder Pastöses enthalten.

Auch auf weitere Verpackungstrends, die dem Recycling aus Sicht der ZSVR nicht zuträglich sind, reagiert der Mindeststandard 2022 mit Weiterentwicklungen. Insgesamt sieht die ZSVR laut ihrer Meldung zwar deutliche Fortschritte, was das „Design for Recycling“ angeht – dennoch gibt es an vielen Stellen Optimierungspotential, welches der neue Mindeststandard 2022 zu heben versucht.

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