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Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) verfolgt das Ziel, die Transformation zu einer Circular Economy durch europaweit einheitliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Kennzeichnung von Verpackungen sowie die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu fördern.
Unternehmen, die Verpackungen innerhalb der EU herstellen und/oder in Verkehr bringen, werden durch die PPWR mit europaweit einheitlichen Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit sowie hinsichtlich des Einsatzes von Rezyklaten konfrontiert. Während die aktuell geltende EU-Richtlinie (EU-Richtlinie 94/62/EG) dem Titel entsprechend eine „Richtlinie“ ist und demnach von jedem Mitgliedsstaat anders umgesetzt werden kann, wird die PPWR eine „Verordnung“. Die Kommission strebt mit der EU-Verpackungsverordnung demnach den Wechsel der Rechtsform von einer Richtlinie zu einer Verordnung an, deren Regelungen im Prinzip unmittelbar in der gesamten Europäischen Union gelten und damit keiner Umsetzung mehr in nationales Recht bedürfen.
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für die PPWR am 30.11.2022 veröffentlicht. In der Folge wurde der Vorschlag in einem sogenannten Trilog-Verfahren zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission diskutiert. Am 04.03.2024 konnten sich die Parteien schließlich auf einen Kompromisstext einigen – damit gerade noch rechtzeitig, um eine Beschlussfassung in der laufenden Legislaturperiode zu ermöglichen.
Bei einer endgültigen Einigung auf den Gesetzestext wird die juristische und sprachliche Überprüfung vor den Europawahlen im Juni nicht abgeschlossen sein. Deshalb muss das neu gewählte Parlament nach den Wahlen gegebenenfalls Berichtigungen annehmen. Zum derzeitigen Stand wird die endgültige Verabschiedung Ende 2024 erwartet. (Stand März 2024)
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