Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) - EU-Verpackungs­verordnung

Die EU-Verpackungsverordnung bringt für Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder in Verkehr bringen, viele Veränderungen mit sich. Ein Überblick über die wichtigsten Inhalte der PPWR.

Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) - EU-Verpackungsverordnung
Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) - EU-Verpackungsverordnung

Was ist die PPWR?

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) verfolgt das Ziel, die Transformation zu einer Circular Economy durch europaweit einheitliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Kennzeichnung von Verpackungen sowie die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu fördern.

Für wen gilt die EU-Verpackungs­verordnung?

Unternehmen, die Verpackungen innerhalb der EU herstellen und/oder in Verkehr bringen, werden durch die PPWR mit europaweit einheitlichen Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit sowie hinsichtlich des Einsatzes von Rezyklaten konfrontiert. Während die aktuell geltende EU-Richtlinie (EU-Richtlinie 94/62/EG) dem Titel entsprechend eine „Richtlinie“ ist und demnach von jedem Mitgliedsstaat anders umgesetzt werden kann, wird die PPWR eine „Verordnung“. Die Kommission strebt mit der EU-Verpackungsverordnung demnach den Wechsel der Rechtsform von einer Richtlinie zu einer Verordnung an, deren Regelungen im Prinzip unmittelbar in der gesamten Europäischen Union gelten und damit keiner Umsetzung mehr in nationales Recht bedürfen.

Wann kommt die PPWR?

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für die PPWR am 30.11.2022 veröffentlicht. In der Folge wurde der Vorschlag in einem sogenannten Trilog-Verfahren zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission diskutiert. Am 04.03.2024 konnten sich die Parteien schließlich auf einen Kompromisstext einigen – damit gerade noch rechtzeitig, um eine Beschlussfassung in der laufenden Legislaturperiode zu ermöglichen.

Bei einer endgültigen Einigung auf den Gesetzestext wird die juristische und sprachliche Überprüfung vor den Europawahlen im Juni nicht abgeschlossen sein. Deshalb muss das neu gewählte Parlament nach den Wahlen gegebenenfalls Berichtigungen annehmen. Zum derzeitigen Stand wird die endgültige Verabschiedung Ende 2024 erwartet. (Stand März 2024)

Was sind die zentralen Inhalte der Packaging and Packaging Waste Regulation?

Recyclingfähigkeit (Artikel 6)

Für definierte Verpackungskategorien werden verschiedene Kriterien für die stoffliche Verwertung festgelegt und die Kategorien in Leistungsklassen eingeteilt, wobei die letzte Klasse als „nicht recycelbar“ gewertet wird.

Rezyklateinsatz in Kunststoffverpackungen (Artikel 7)

Die EU-Verpackungsverordnung sieht vorgegebene Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffverpackungen vor. Dabei werden Verpackungsherstellern mit 2030 und 2040 zwei Zieljahre gesetzt, bis zu denen die jeweils vorgegebenen Quoten für die verschiedenen Verpackungsarten erreicht werden müssen.

Verpackungsminimierung (Artikel 9)

Gemäß Artikel 9 der EU-Verordnung muss jede Verpackung nach Gewicht und Volumen auf das erforderliche Minimum reduziert werden.

Kennzeichnung von Verpackungen und Abfallbehältern (Artikel 11 & 12)

Die Verordnung enthält Vorgaben zu einer EU-weit harmonisierten Kennzeichnung von Verpackungen über deren Materialzusammensetzung.

Verbot bestimmter Einwegkunststoffverpackungen ab 2030 (Artikel 22)

Die EU setzt bestimmte Verpackungen in ihrem Entwurf einer Verordnung auf eine Verbotsliste. Auf dieser Liste stehen derzeit unter anderem Einweg-Gruppenverpackungen aus Kunststoff, die dazu dienen, dass Kunden mehr als ein Produkt erwerben oder Einwegkunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse ohne Schutzfunktion kleiner 1,5 kg.

Vermeidung von Verpackungsabfällen (Artikel 38)

Die Gesamtmenge an Verpackungsabfall soll um 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040 gesenkt werden.

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