Veröffentlicht am 12. Juli 2022
Aktualisiert am 15. November 2022
National
EPR
Lesezeit: 3 Minuten, 19 Sekunden
Ab dem 1. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Hersteller und Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllter Verpackungen. Im Rahmen dieser erweiterten Pflicht müssen Angaben zu den einzelnen Verpackungsarten und den jeweiligen Markennamen im Verpackungsregister LUCID hinterlegt werden. Unternehmen, die die erweiterte Registrierung nicht abgeschlossen haben, ist die Inverkehrbringung von Verpackungen der betroffenen Kategorien ab dem 01. Juli 2022 gesetzlich untersagt.
Mit unserer Anleitung gelingt die erweiterte Registrierung schnell und einfach. Betroffen sind alle Unternehmen, die folgende Verpackungsarten in Umlauf bringen:
So gelangen Sie durch den Registrierungsprozess:
Die Anmeldung im „LUCID“ Portal der ZSVR erfolgt unter dem folgenden Link: Hier klicken
Eine erstmalige Neuregistrierung kann über einen Klick auf „Registrierung starten“ abgeschlossen werden. Hier müssen zunächst die „Stammdaten“ (also Informationen über das jeweilige Unternehmen) angegeben werden. Unternehmen, die bereits einen Zugang eingerichtet haben, melden sich über die bestehenden Login-Daten an. Nach erfolgreicher Anmeldung ist das Dashboard mit verschiedenen Themenfeldern einsehbar. Für die erweiterte Registrierung ist ausschließlich der Punkt „Angaben zu den Verpackungen“ relevant, der im Folgenden näher erläutert wird.
Unter diesem Punkt findet sich die Neuerung der verpflichtenden erweiterten Registrierungspflicht. Hier müssen Angaben zu allen in Verkehr gebrachten Verpackungsarten gemacht werden. Hierbei wird grundsätzlich zwischen Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht unterschieden, wobei die genauen Informationen dieser Kategorien per Klick auf das Informationssymbol zu finden sind.
Sofern das Unternehmen, für welches die Registrierung vorgenommen wird, bereits für systembeteiligungspflichtige Verpackungen registriert sein, wird der entsprechende Haken zur Bestätigung automatisch gesetzt. Wenn eine Erstregistrierung für systembeteiligungspflichtige Verpackungen erfolgt, muss dieser Haken manuell gesetzt werden. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die nicht vorlizenzierte Verpackungen in Verkehr bringen, müssen diese Kategorie bei einer Erstregistrierung per Haken manuell bestätigen.
Neu ist die Bestätigung der Kategorie „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“. Diese Kategorie müssen alle Letztvertreiber von Serviceverpackungen auswählen, die ausschließlich bereits vorbeteiligte/vorlizenzierte Verpackungen in Verkehr setzen. Demnach fallen alle Letztvertreiber von Serviceverpackungen unter eine der beiden Kategorien und müssen sich somit im LUCID Portal registrieren.
Der Abschnitt zu den nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen muss bearbeitet werden, wenn eine oder mehrere der aufgeführten Verpackungsarten in Verkehr gebracht werden. Unterschieden wird dabei zwischen den folgenden Verpackungsarten:
Nachdem alle relevanten Verpackungsarten ausgewählt/markiert wurden, kann der Prozess durch die Bestätigung „weiter“ fortgesetzt werden.
Im weiteren Verlauf muss für jede Verpackungsart angegeben werden, welche Marken in Verkehr gesetzt werden. Die Markenübersicht gestaltet sich wie folgt: Sollte aufgrund der Aufnahme neuer Verpackungsarten oder einer Neuregistrierung, eine weitere Marke hinzugefügt werden müssen, erfolgt dies per Klick auf „Markennamen hinzufügen“.
Dabei müssen auch die Marken von neutralen (markenlosen) Transport- und Versandverpackungen angegeben werden. In diesen Fällen wäre der Unternehmensname als Marke zu hinterlegen. Eine Hilfestellung zur Einordnung bei Eigenmarken, Fremdmarken, Verpackungen ohne Markennamen, sowie Versand- und Serviceverpackungen ist direkt unterhalb der Markenübersicht zu finden.
Nachdem alle Angaben zu den Verpackungsarten und Markenamen hinterlegt wurden, kann die Zusammenfassung der getätigten Angaben aufgerufen werden. Unternehmen, die systembeteiligungspflichtige und nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, müssen die angegebenen Erklärungen abgeben. Werden ausschließlich nicht systembeteiligungspflichtige oder nur bereits vorlizenzierte Serviceverpackungen eingesetzt, muss lediglich die untere Erklärung abgegeben werden. Anschließend kann die Änderungsregistrierung abgeschlossen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich jederzeit auch an das Team der RecycleMe.
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