Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in Spanien

Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in Spanien

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Ab dem 01.01.2025 treten in Spanien neue Vorgaben zu Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in Kraft, die beim Endverbraucher im privaten Haushalt als Abfall anfallen. Mit dem königlichen Dekret 1055/2022 wird diese Kennzeichnung von Verpackungen zur gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht für Hersteller und Inverkehrbringer.

Kennzeichnungspflichten als Teil der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) 

Solche Kennzeichnungspflichten für Verpackungen wurden bereits in einigen anderen EU-Ländern implementiert und sind Teil der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR), welche Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen in die Pflicht nimmt, auch über den Verkauf hinaus Verantwortung für die Kreislaufführung ihrer Produkte und Verpackungen zu nehmen. 

Was bedeuten die Kennzeichnungspflichten in Spanien für Verpflichtete? 

Hersteller und Inverkehrbringer sind ab Januar 2025 gesetzlich dazu verpflichtet, jede Verpackung deutlich sichtbar und gut lesbar mit Piktogrammen zu kennzeichnen. Diese Piktogramme geben den korrekten Entsorgungsbehälter an, in welchem die jeweiligen Verpackungskomponenten zu entsorgen sind.  

Der Hintergrund dieser Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in Spanien ist, dass durch die Kennzeichnung eine verbesserte Trennung der Verpackungsmaterialien während der Entsorgung durch Endverbraucherinnen und Endverbraucher sichergestellt werden soll. Dies ist eine von vielen gesetzlich geregelten Maßnahmen, die auf die Anhebung der Recyclingquoten in Spanien abzielen. 

Wie können sich Unternehmen auf die Kennzeichnungspflichten in Spanien vorbereiten? 

Die verpflichtende Kennzeichnung von Verpackungen in Spanien gilt ab dem 01.01.2025. Verpackungen, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin auf dem Markt verkauft werden. Neue Verpackungen dürfen nach dem 01.01.2025 nicht mehr ohne die vorgegebenen Kennzeichnungen vertrieben werden. 

Hersteller und Inverkehrbringer sollten sich daher schon jetzt mit den anstehenden Kennzeichnungspflichten in Spanien auseinandersetzen, um keine Vertriebsverbote zu riskieren.

Da die grafische Ausgestaltung der Kennzeichen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfehlen wir Ihnen, die vom spanischen Rücknahmesystem Procircular kostenfrei zur Verfügung gestellten Recyclingsymbole zu nutzen. Diese können Sie samt Handbuch zur richtigen Anwendung hier herunterladen.

Wenn Sie Rückfragen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in Spanien benötigen, dann wenden Sie sich jederzeit an uns. 

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