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Den eigenen Kunden beantwortet die Stahlwille Eduard Wille GmbH & Co. KG die Frage, welche Werkzeuge und Werkzeuglösungen professionelle Anwenderinnen und Anwender unterschiedlichster Branchen brauchen – vom Handwerk über Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie und Energieerzeugung bis hin zum Mobilitätssektor. Länderspezifische Fragen nach der gesetzeskonformen Verpackungskennzeichnung in Frankreich, Italien und Spanien haben unsere RecycleMe Expertinnen und Experten dem seit 160 Jahren bestehenden Traditionsunternehmen STAHLWILLE beantwortet.
Informationsbericht als Grundlage für weitere Maßnahmen
Für STAHLWILLE wurde ein ausführlicher Informationsbericht inklusive Verpackungsanalyse zum Thema Kennzeichnungspflichten von Verpackungen für die Länder Italien, Frankreich und Spanien angefertigt. Durch die Analyse eines kundenspezifischen Verpackungsmusters (Mehrkomponentenverpackung) im Rahmen dieses Informationsberichts, konnte die Umsetzung der theoretischen Anforderungen (u. a. Inhalte/ Symbole der Kennzeichen, Position und Größe) direkt in der Praxis nachvollzogen werden. Ziel war es, STAHLWILLE eine Art Leitfaden zur Verfügung zu stellen, mithilfe dessen die Kennzeichnungspflichten für das gesamte Produkt- und Verpackungssortiment im Unternehmen umgesetzt werden können.
Individuelles Expertengespräch zu Kennzeichnungspflichten
Auf Grundlage des ausführlichen Informationsberichts wurden STAHLWILLE unternehmensspezifische Detailfragen zusätzlich in einem Expertengespräch beantwortet. „Für mein Team war es besonders wichtig, dass wir all unsere Fragen zur Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und internationalen Kennzeichnungspflichten stellen konnten und fundierte Aussagen und Antworten von den RecycleMe Expertinnen und Experten bekommen haben. Durch die praktische Arbeit an unserem eigenen Verpackungsmuster wurden die theoretischen Anforderungen der verschiedenen Kennzeichnungspflichten außerdem greifbarer“, resümiert Sebastian Künzelt von STAHLWILLE das gemeinsame Projekt.
Bestmögliche Vorbereitung auf Gesetzesänderungen
Zusätzlich wurde mit einem Ausblick auf zukünftige Vorgaben und Regelungen ein Planungshorizont für STAHLWILLE geschaffen, mit dem sich alle beteiligten Geschäftsbereiche bestmöglich auf Gesetzesänderungen und somit neuen Anforderungen einstellen können.
So wurden beispielsweise Ende 2022 die Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle in Spanien überarbeitet und ein königliches Dekret mit neuen Zielen für die stoffliche Verwertung von Verpackungen erlassen. In Frankreich hingegen wurden 2023 zusätzliche Verpflichtungen betreffend Endverbraucherinformationen eingeführt. Basierend auf dem französischen Kreislaufwirtschaftsgesetz (AGEC) müssen zukünftig Verbraucher über die Umweltqualitäten und -eigenschaften von Abfall erzeugenden Produkten informiert werden.
„Kennzeichnungspflichten und gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen entwickeln sich in ganz Europa aktuell rasant weiter. Hinzu kommen Bestrebungen einer Harmonisierung auf EU-Ebene. Unser Monitoring-Team betreibt fortlaufend Recherche zu rechtlichen Neuerungen im Themenfeld Erweiterte Herstellerverantwortung und Kreislaufwirtschaft von Verpackungen. Im Rahmen unserer Berichte und kundenspezifischen Workshops geben wir dieses Wissen an Kunden weiter und entwickeln konkrete, branchenspezifische Lösungen“, erklärt Katharina Brand-Haushofer das Zusammenspiel zwischen den beiden Beratungsfeldern Monitoring und internationale Kennzeichnungspflichten von Verpackungen.
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