Neue Version des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (2024)

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Design for Recycling

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Am 29.08.2024 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) den neuen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen in Deutschland veröffentlicht.

Hintergrund: Am 1. September 2019 wurde der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen von der Stiftung ZSVR erstmals veröffentlicht. Seitdem stellt er ein wichtiges Mittel zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen dar. Der deutsche Mindeststandard wird jährlich inhaltlich überarbeitet. Im Juni/ Juli lief das sogenannte Konsultationsverfahren zu dem Entwurf der neuen Version. RecycleMe hatte über die geplanten Änderungen informiert.

Von den Änderungen des Mindeststandards sind grundsätzlich alle herstellenden Unternehmen betroffen, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen.

Alle Änderungen aus Konsultationsverfahren übernommen

Im Grunde wurden fast alle Änderungen, die im Konsultationsverfahren diskutiert wurden, übernommen.

Hier die wichtigsten inhaltlichen Änderungen im Überblick:

Neue Gültigkeit

  • Die neue Version des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit ist erstmals erst ab dem folgenden Kalenderjahr gültig und nicht wie üblich ab 01. September. In diesem Fall ist der Mindeststandard 2024 gültig ab 01.01.2025.
  • Hintergrund: Angleichung an den üblichen Zeitraum der Systembeteiligungsverträge

Geänderte Bewertung von Flüssigkeitskartons (FKN)

  • Bei der Bewertung der Recyclingfähigkeit von Flüssigkeitskartons wurde bisher primär der Kartonanteil (Faserstoff) des Verbundkartons berücksichtigt. Für die anderen Bestandteile der Verpackung – Kunststoff und ggf. Aluminium – war ein Einzelnachweis über die hochwertige Verwertung notwendig. Mit der neuen Version ist dieser Einzelnachweis nicht mehr zwingend erforderlich, wird aber weiterhin empfohlen.
  • Hintergrund: Die Recyclingkapazitäten für Reststoffe aus der Verwertung von FKN (wie Kunststoffe und Aluminium) haben sich merklich erhöht. Mittlerweile werden wesentlich mehr Kunststoff- und Aluminiumanteile der FKNs hochwertig werkstofflich recycelt. Unter anderem durch Anlagen wie PAluRec.

Flexible PE-Folien – Größenkriterium fällt weg

  • Im Mindeststandard 2023 werden PE-Folien unterschieden in der Größe: kleiner oder größer DIN A4. Diese Unterscheidung wird mit der neuen Version aufgehoben. Die aufgeführten Recyclingunverträglichkeiten gelten jetzt für alle PE-Folien – unabhängig von der Größe. Das bedeutet auch, dass die Recyclingunverträglichkeit „Nitrozellulose (NC) basierte Druckfarben im Zwischenlagendruck“ für allen PE-Folien gilt (vorher nur bei PE-Folien > DIN A4). Wer für seine PE-Folie Druckfarben auf NC-Basis im Zwischenlagendruck einsetzt, sollte die Recyclingfähigkeit seiner Verpackung überprüfen lassen und sich über Alternativen informieren.
    • Hintergrund (Größenkriterium): Sortieranlagen von Leichtverpackungen (u. a. Folien) können zunehmend auch kleinformatige PE-Folien Verpackungen sortieren und einem Recycling zuführen.
    • Hintergrund (NC basierte Druckfarben): NC basierte Druckfarben im Zwischenlagendruck können die Qualität des Rezyklats negativ beeinflussen (Farbveränderungen, unangenehmer Geruch und atemwegsreizende Ausgasungen).

Ausblick: Annäherung des Mindeststandards an die EU-Verpackungsverordnung PPWR

Für den kommenden Mindeststandard 2025 ist angedacht, diesen an die Regelungen zur Recyclingfähigkeit der EU-Verpackungsverordnung anzunähern (sofern diese bis dahin in Kraft getreten ist). Dies soll dazu beitragen, für die Wirtschaft einen sanften Übergang zur zukünftigen EU-weit verbindlichen Verordnung zu gestalten.

RecycleMe berät Sie in allen Belangen rund um das Thema Recyclingfähigkeit

Sie möchten wissen, ob Ihre Verpackungen von den Änderungen konkret betroffen sind oder, ob sich die Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackung verändert hat? Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung Ihrer Verpackungen. Oder Sie fragen sich, welche neuen Anforderungen zu welchem Zeitpunkt bezüglich der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) auf Sie zukommen? Auch hierzu stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir beraten Sie gerne, welche Auswirkungen der neue Mindeststandard auf die Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen haben könnte.

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