Verbindliche und harmonisierte EPR-Systeme für Textilien in der EU

Verbindliche und harmonisierte EPR-Systeme für Textilien in der EU

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Die europäische Kommission hat am 05.07.2023 einen Vorschlag vorgelegt, durch den in allen EU-Mitgliedstaaten verbindliche und harmonisierte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eingeführt werden sollen. Ziel ist es, die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von gebrauchten Textilien, Textilprodukten und Schuhen in Europa voranzutreiben. Die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Alttextilien sollen künftig von den Herstellern selbst getragen werden.

Dezidierte Register für Textilhersteller

Der Entwurf sieht vor, dass alle Mitgliedsstaaten ein Register für die Textilhersteller einrichten, in dem sich diese Produzenten eintragen müssen, bevor sie im jeweiligen Land betroffene Produkte auf den Markt bringen. Dabei wird aktuell vorgesehen, dass die Register der unterschiedlichen Länder jeweils aufeinander verweisen sollen, um es Herstellern, die in mehreren Ländern aktiv sind, zu erleichtern ihren Registrierungspflichten nachzukommen. Ohne Registrierung soll ein Inverkehrbringen von betroffenen Produkten in einem Land zukünftig nicht mehr gestattet sein.

Zusätzliche Kriterien für die Ökomodulation

Die Pflichten für das Management von Alttextilien sollen Hersteller durch Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) übernehmen, wie es auch aus anderen Bereichen bereits üblich ist. PROs müssen von den zuständigen Behörden zugelassen sein. Darüber hinaus wird festgelegt, dass die anfallenden Gebühren auf Basis des Gewichts beruhen und im Fall von Textilien und Textilprodukten auch einer Ökomodulation unterliegen. Die Kriterien für die Ökomodulation können, falls notwendig, von der Kommission festgelegt werden. Die Rücknahmesysteme für Alttextilien müssen alle im Vorschlag abgedeckten Produkte akzeptieren und eine flächendeckende kostenlose Rückgabe für den Verbraucher ermöglichen. Es muss ein jährlichen Reporting zu den auf den Markt gebrachten Mengen durch die Hersteller erfolgen.

Separate Sammlung ab 01.01.2025

Im Rahmen des Abfallmanagements soll sichergestellt werden, dass die gelisteten Produkte ab dem 01.01.2025 separat gesammelt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Produkte von äußerlichen Einflüssen geschützt werden, um eine Kontamination und Schädigung zu verhindern, die die Verwertung beeinträchtigt. Außerdem sind alle Textilprodukte, die nicht Teil der Liste sind, sowie unverkaufte Produkte von dieser Sammlung getrennt zu halten.

Bis zum 31.12.2025 und danach alle fünf Jahre sollen von den Mitgliedsstaaten Untersuchungen zum Anteil von Textilien im gemischten Siedlungsabfall erfolgen. Basierend auf den Ergebnissen sollen gezielt Maßnahmen ergriffen werden, um die separate Erfassung zu optimieren.

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