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Am 1. Januar 2023 sind in Finnland neue Gesetze (Dekret 1318/2022, Dekret 1321/2022 und Dekret 1320/2022) in Kraft getreten, die die verbleibenden SUPD-Maßnahmen in Bezug auf die Finanzierung der Abfallbeseitigung, EPR und Herstellerregistrierung in nationales Recht umsetzen.
Vorschriften zur Abfallbeseitigung für Hersteller
Die neuen Vorschriften zur Abfallbeseitigung gelten seit dem 1. Januar 2023 für Hersteller von Tabak- und Filterprodukten, SUP-Lebensmittelverpackungen, flexiblen Verpackungen, Getränkebehältern bis zu drei Litern und leichten Kunststofftragetaschen. Die Hersteller dieser Produkte müssen die Kosten der Gemeinden für die organisierte Abfallsammlung, die Abfallbeseitigung, den Transport, die Handhabung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit tragen.
Beitragspflicht für Hersteller von Getränkebechern und Deckeln
Hersteller von Getränkebechern und Deckeln müssen ab dem 1. Januar 2024 einen Beitrag leisten, gefolgt von den Herstellern von Feuchttüchern für die Körperpflege und Luftballons am 1. Januar 2025. Die Kosten für die Abfallbeseitigung werden zusätzlich zu den EPR-Gebühren erhoben und richten sich nach dem Anteil des Herstellers an den Kosten der Kommunen für die Verwaltung der Reinigungsgruppen.
Starttermine für neue EPR-Pflichten
Die Fristen für die neuen EPR-Pflichten sehen folgende Starttermine vor: Tabakprodukte, die Filter enthalten (Starttermin 1. Januar 2023); Verpackungen, die zum Verpacken von Lebensmitteln und anderen Produkten am Ort der Dienstleistung verwendet werden (Serviceverpackungen) und Verpackungen, die zum Verpacken von unverarbeiteten landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produkten verwendet werden (Farmverpackungen) (Starttermin 31. Dezember 2023); SUP-Trinkbecher, Feuchttücher, Luftballons und Fischfanggeräte aus Kunststoff (Starttermin 1. Januar 2025). Darüber hinaus werden weitere neue Anforderungen in Kraft treten, wie beispielsweise die Verpflichtung für Fernverkäufer, sich entweder einem EPR-System anzuschließen oder einen Bevollmächtigten zu benennen.
Registrierungspflichten der Hersteller
Die letzte Gesetzesänderung betrifft die Registrierungspflichten der Hersteller, wie beispielsweise die Registrierungsfristen (31. Dezember 2023 für Fischereigeräte aus Kunststoff, 1. Januar 2024 für SUP-Trinkbecher, 30. Juni 2024 für SUP-Feuchttücher und Luftballons), die EPR-Finanzierung durch einen Plan zur Selbstkontrolle und die Verpflichtung der Hersteller, ihre Händler über die Aufnahme des Herstellers in das Herstellerregister zu informieren.
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