Kennzeichnungspflichten auf Verpackungen

Kennzeichnungspflichten auf Verpackungen

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Kennzeichnungspflichten

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Internationale Informationen zu Kennzeichnungspflichten von Verpackungen sind Teil unserer Dienstleistung im Rahmen unserer professionellen Beratung entlang der gesamten Wertschöpfungskette der globalen Circular Economy.

Regularien auf EU-Ebene

Die Regularien zur Verpackungskennzeichnung beruhen auf der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, novelliert durch (EU) 2018/852. Diese europäische Vorschrift soll zur Harmonisierung der nationalen Maßnahmen zur Entsorgung beitragen sowie zur Verhinderung und Verringerung der Umweltauswirkungen der Verpackungsmaterialien. Beispielsweise können Verpackungsmaterialien auf freiwilliger Basis eindeutig identifiziert und eingestuft werden – mit dem Ziel, die Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu optimieren.

Umsetzung der Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in nationales Recht

Es gibt bereits Länder, die einen Schritt weiter gehen und aus dieser freiwilligen Kennzeichnung bereits eine Verpflichtung machen. Darüber hinaus sind in einigen Ländern (u. a. Frankreich und Italien) verpflichtend Entsorgungshinweise bzw. Sortierinformationen anzuführen. Ziel der Maßnahme ist, den Konsumentinnen und Konsumenten damit eine Hilfestellung zur korrekten Trennung zu bieten. Vor allem Verpackungen, die überwiegend in privaten Haushalten anfallen, sind hiervon betroffen. Der Erstinverkehrbringer muss dafür Sorge tragen, dass seine Verpackungen entsprechend gekennzeichnet sind. Die Umsetzung der von Land zu Land unterschiedlichen Kennzeichnungspflichten ist für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen komplex und zeitaufwändig. Den Überblick jederzeit hierbei zu behalten, stellt sich gewiss schwierig dar.

So wird beispielsweise das Grüne Punkt Symbol aufgrund seiner Bekanntheit im Bereich der Verpackungskennzeichen von einer breiten Masse als verpflichtende Kennzeichnung einer Verpackung wahrgenommen. Tatsächlich ist die Kennzeichnung durch das „Grüner Punkt Symbol“ innerhalb der EU allerdings nur noch in Spanien verpflichtend, seitdem Zypern die Nutzung dieses Symbols im Zuge einer Gesetzesnovelle als freiwillige Kennzeichnung auffasst.

Laufende Beratung zu aktuellen Kennzeichnungspflichten pro Land

Durch unser Beratungsteam werden unsere Kunden darum jederzeit über aktuelle gesetzliche Veränderungen informiert gehalten, um ihre Verpackungen dementsprechend den jeweiligen Ländervorgaben anzupassen, sich gesetzeskonform zu verhalten und so Sanktionen zu vermeiden. Im Rahmen unseres Angebotes circulate erstellen wir ausführliche Berichte zu den Kennzeichnungspflichten des gewünschten Landes und stehen unseren Kunden auch in Trendtalks oder Workshops bei der Umsetzung dieser Pflichten zur Seite.

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