Veröffentlicht am 7. Juli 2023
Aktualisiert am 15. Februar 2024
International
RecycleMe Insider
Lesezeit: 3 Minuten, 31 Sekunden
Am 27. April 2023 wurde das „Gesetz vom 14. April 2023 zur Änderung des Gesetzes über die Pflichten von Unternehmern in Bezug auf die Bewirtschaftung bestimmter Abfälle und die Produktgebühr sowie einiger anderer Gesetze“ vom polnischen Präsidenten unterzeichnet. Mithilfe dieses Gesetzes soll die Bestimmung der Richtlinie 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) vom 5. Juni 2019 (die sog. Einwegkunststoffrichtlinie oder auch Single-use Plastics Directive, SUPD) zur Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte in die polnische Rechtsordnung übernommen werden. Das neue Gesetz bringt somit viele Neuerungen mit sich, wie z. B. Vermarktungs- und Verwendungsbeschränkungen oder die selektive Sammlung von Einwegkunststoffprodukten, Produkten aus oxo-abbaubaren Kunststoffen und kunststoffhaltigen Fanggeräten.
Konkret wird dies erreicht durch folgende Maßnahmen:
Mit diesen Maßnahmen geht weiters über die beschriebenen Maßnahmen zur Reduzierung der SUPs einher. Das Gesetz sieht Gebühren- und Gebührenhöchstsätze für die finanziellen Verpflichtungen vor. Auch Verwaltungsgeldstrafen für jene Unternehmen, die ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, führt das Gesetz an.
Das Gesetz unterscheidet hier drei Straf-Kategorien:
Darüber hinaus wurden Ziele für den Rezyklateinsatz in Getränkeflaschen gesetzt: Bis 2025 soll der Rezyklatanteil bei Einweg-PET-Flaschen bei mindestens 25 Prozent liegen, bis 2030 soll bei allen Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Füllvermögen bis zu drei Liter der Anteil an recycelten Kunststoffen mindestens 30 Prozent betragen. Hinsichtlich der getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen gilt: Ab 2025 sollen 77 Prozent aller Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff (mit einem Füllvermögen bis 3 Liter) gesammelt werden; 2029 sollen es bereits 90 sein.
Das Gesetz trat 14 Tage nach der Verkündung in Kraft, mit Ausnahme einiger Vorschriften, die am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten sind (zum Beispiel Vorschriften über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden). Einige Punkte erhalten erst zu einem späteren Zeitpunkt ihre rechtliche Gültigkeit (In Kraft treten, siehe jeweilige Punkte).
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