Michaela Motowidlo

Veröffentlicht am 7. Juli 2023

Aktualisiert am 24. Juli 2023

International

RecycleMe Insider

Inhaltsverzeichnis
  1. Zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der SUPD
  2. Strafen: Drei Kategorien vorgesehen
  3. Ziele für Rezyklateinsatz in Getränkeflaschen fixier

Polen: Nationale Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie bringt neue Abgaben

Lesezeit: 3 Minuten, 31 Sekunden

Am 27. April 2023 wurde das „Gesetz vom 14. April 2023 zur Änderung des Gesetzes über die Pflichten von Unternehmern in Bezug auf die Bewirtschaftung bestimmter Abfälle und die Produktgebühr sowie einiger anderer Gesetze“ vom polnischen Präsidenten unterzeichnet. Mithilfe dieses Gesetzes soll die Bestimmung der Richtlinie 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) vom 5.  Juni 2019 (die sog. Einwegkunststoffrichtlinie oder auch Single-use Plastics Directive, SUPD) zur Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte in die polnische Rechtsordnung übernommen werden. Das neue Gesetz bringt somit viele Neuerungen mit sich, wie z. B. Vermarktungs- und Verwendungsbeschränkungen oder die selektive Sammlung von Einwegkunststoffprodukten, Produkten aus oxo-abbaubaren Kunststoffen und kunststoffhaltigen Fanggeräten.

 

Zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der SUPD

Konkret wird dies erreicht durch folgende Maßnahmen:

  • Wenn Einzelhandel-, Großhandel- und Cateringbetriebe Einweg-Kunststoffprodukte wie Getränkebecher und Lebensmittelbehälter anbieten, müssen sie ab dem 1. Jänner 2024 vom Endkonsumenten ein Entgelt einheben (siehe SUPD Artikel 4). Laut dem Entwurf vom 28. April 2023 zur Verordnung über die Gebührensätze für Einwegprodukte aus Kunststoff als Verpackungen sollen sich die Entgelte auf 0,20 PLN (für Getränkebecher, inkl. Deckel und andere Verschlüsse) bzw. 0,25 PLN (bei Lebensmittelbehältern, Deckel und andere Verschlüsse) belaufen. Unternehmen, die solche Produkte in Verkehr bringen, sind ab dem 1. Juli 2024 dazu verpflichtet, ihren Kunden alternative (Mehrweg-)Verpackungen anzubieten (siehe SUPD Artikel 4).
  • Das Inverkehrbringen von Einweg-Kunststoffprodukten (ident mit SUPD Artikel 5) und Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff ab 23. Mai 2023 ist verboten.
  • Es besteht eine Kennzeichnungspflicht ab 23. Mai 2023 für ausgesuchte SUPs (ident mit SUPD Artikel 7).
  • Die Kosten der Abfallwirtschaft (auch inklusive Kosten für Aufklärungskampagnen) für bestimmte SUPs (ident mit SUPD Artikel 8) sind verpflichtend zu finanzieren.
    Laut des Entwurfs vom 25. April 2023 zur Verordnung über die Gebührensätze zur Deckung der Kosten für die Bewirtschaftung von Abfällen aus Einwegplastikprodukten und die Einrichtung und Aufrechterhaltung von öffentlichen Sammelsystemen für diese Abfälle schwankt der Betrag zwischen 0,01 PLN pro Einheit (zum Beispiel bei Tabakerzeugnissen mit kunststoffhaltigen Filtern und Feuchttüchern) und 0,20 PLN je kg (zum Beispiel für leichte Kunststofftragetaschen). Die Verordnung soll mit 1. Januar 2024 in Kraft treten.
  • Unternehmen müssen die Verbraucher über umweltschädliche Auswirkungen falscher Entsorgungsmethoden von SUPs verpflichtend informieren. Ziel dieser Maßnahme ist die Stärkung des Umweltbewusstseins und eines verantwortungsvollen Verbraucherverhaltens (siehe SUPD Artikel 10).
  • Für das polnische Hoheitsgebiet kann ein Bevollmächtigter für SUP-Artikel bestellt werden.
  • Ab dem 1. Juli 2024 sind fix verbundene Kunststoffverschlüsse und -deckel für Getränkebehälter verpflichtend einzusetzen.

Mit diesen Maßnahmen geht weiters über die beschriebenen Maßnahmen zur Reduzierung der SUPs einher. Das Gesetz sieht Gebühren- und Gebührenhöchstsätze für die finanziellen Verpflichtungen vor. Auch Verwaltungsgeldstrafen für jene Unternehmen, die ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, führt das Gesetz an.

 

Strafen: Drei Kategorien vorgesehen

Das Gesetz unterscheidet hier drei Straf-Kategorien:

  1. Geldstrafen idH. von 500 PLN bis 20.000 PLN, wenn z. B. das Entgelt für Einweg-Getränkebehälter oder andere Einweg-Lebensmittelbehälter von Konsumenten nicht eingenommen wird. (zum Beispiel, wenn vom Konsumenten kein Entgelt für Getränkebehälter oder andere Lebensmittelbehälter aus Kunststoffen erhoben wird),
  2. Geldstrafen idH. von 10.000 PLN bis zu 100.000 PLN, wenn z. B. keine Aufzeichnungen über Gewicht und Anzahl der im Gesetz genannten SUPs geführt werden,
  3. Geldstrafen idH. von 10.000 PLN bis 500.000 PLN, wenn z. B. oxo-abbaubare Kunststoffe in Verkehr gebracht werden (zum Beispiel Inverkehrbringung von oxo-abbaubaren Kunststoffen.

 

Ziele für Rezyklateinsatz in Getränkeflaschen fixiert

Darüber hinaus wurden Ziele für den Rezyklateinsatz in Getränkeflaschen gesetzt: Bis 2025 soll der Rezyklatanteil bei Einweg-PET-Flaschen bei mindestens 25 Prozent liegen, bis 2030 soll bei allen Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Füllvermögen bis zu drei Liter der Anteil an recycelten Kunststoffen mindestens 30 Prozent betragen. Hinsichtlich der getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen gilt: Ab 2025 sollen 77 Prozent aller Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff (mit einem Füllvermögen bis 3 Liter) gesammelt werden; 2029 sollen es bereits 90 sein.

Das Gesetz trat 14 Tage nach der Verkündung in Kraft, mit Ausnahme einiger Vorschriften, die am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten sind (zum Beispiel Vorschriften über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden). Einige Punkte erhalten erst zu einem späteren Zeitpunkt ihre rechtliche Gültigkeit (In Kraft treten, siehe jeweilige Punkte).

 

RecycleMe Insider

 

Hat dir der Artikel gefallen?

Mit deiner Bewertung hilfst du uns, unsere Inhalte noch weiter zu verbessern.

 

Weitere lesenswerte Beiträge

National

Case Study

Nextrend durchläuft den gesamten Kreislauf mit RecycleMe

Als international vertreibender Anbieter von Badausstattung unterliegt die Nextrend GmbH einer Vielzahl gesetzlicher Vorgaben im Kontext der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR). Um den Vertrieb der eigenen Produkte optimal weiterentwickeln zu können, ist ein effizientes Management von Monitoring und Abwicklung dieser Vorgaben zwingend notwendig. Mit RecycleMe und Reclay sichert sich Nextrend eine Full-Service-Unterstützung […]

weiterlesen
Textilien

International

EPR

Verbindliche und harmonisierte EPR-Systeme für Textilien in der EU

Die europäische Kommission hat am 05.07.2023 einen Vorschlag vorgelegt, durch den in allen EU-Mitgliedstaaten verbindliche und harmonisierte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eingeführt werden sollen. Ziel ist es, die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von gebrauchten Textilien, Textilprodukten und Schuhen in Europa voranzutreiben. Die Kosten für die Sammlung und Behandlung von […]

weiterlesen

National

RecycleMe Insider

Deutschland: Entwurf zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll (3. Novelle des Verpackungsgesetzes -VerpackG) angekündigt

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat am 27. Juni 2023 Informationen über den Entwurf zur 3. Novelle des Verpackungsgesetzes bekannt gegeben. Der Gesetzesentwurf wurde vom Bundesumweltministerium bereits zur internen Prüfung an verschiedene Abteilungen versendet. Zudem wurden eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten sowie FAQs veröffentlicht. Die Gesetzesnovelle zielt darauf ab, […]

weiterlesen

International

RecycleMe Insider

UN: Zweite Verhandlungsrunde zu Vertrag um Kunststoff-Umweltverschmutzung abgeschlossen

Von 29. Mai bis 2. Juni 2023 traf sich das Intergovernmental Negotiation Comittee (INC) in Paris, um ein international gültiges und rechtlich bindendes Instrument gegen die Umweltverschmutzung durch Kunststoffe zu entwickeln. Es war bereits die zweite von insgesamt fünf Verhandlungsrunden und wurde vom U.N. Environment Programme (UNEP) geleitet.   Zahlreiche internationale Teilnehmer verfolgten ein Ziel: […]

weiterlesen
Icon PhoneTelefon
Icon MailNewsletter
Icon LocationStandorte