Veröffentlicht am 10. Oktober 2023
Aktualisiert am 24. Oktober 2023
International
EPR
Lesezeit: 1 Minute, 31 Sekunden
Mit dem Dekret Nr. 371/2015 sind zum 01. Juli 2023 einige Neuerungen zu den Bestimmungen des slowakischen Abfallgesetzes in Kraft getreten. Herstellerinnen und Hersteller müssen u. a. Änderungen in Meldeformularen sowie neue Aufbewahrungspflichten für Verpackungsdaten berücksichtigen.
Die neue Meldepflicht gilt ab dem 01.10.2023 in der internen Meldung, wobei die Produzentinnen und Produzenten erstmals im Januar, d.h. bis zum 10.01.2024, für das vierte Quartal 2023 an ihre Producer Responsibility Organisation (PRO) melden müssen.
Bei der Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen von Verpackungen und Nichtverpackungen müssen neue Vorgaben beachtet werden. Ab der Meldung für das vierte Quartal 2023 müssen Herstellerinnen und Hersteller folgende Neuerungen berücksichtigen:
Diese Neuerungen ersetzen nicht die bereits bestehenden Verpflichtungen zur Berichterstattung im aktuellen Format gemäß der Verordnung Nr. 366/2015 über die Registrierungs- und Berichtspflicht, sondern werden Teil dieser bestehenden Verpflichtungen.
Weiterhin gelten für Herstellerinnen und Hersteller neue Aufbewahrungspflichten für Verpackungen und Nichtverpackungsprodukten. Diese Aufbewahrungspflichten betreffen detaillierte Daten über die Materialzusammensetzung der in Verkehr gebrachten Verpackungen und Nichtverpackungen und gelten für einen Zeitraum von einem Kalenderjahr.
Bei Fragen zu den neuen Melde- und Aufbewahrungspflichten stehen unsere slowakischen Expertinnen und Experten Ihnen jederzeit zur Verfügung. Das RecycleMe Team berät zuverlässig zu Änderungen und Anforderungen, die sich aus dem slowakischen Abfallgesetz ergeben. Die Reclay Systems s.r.o. ist als PRO der richtige Ansprechpartner vor Ort, um den Verpflichtungen rund um die Erweiterte Produzentenverantwortung von Verpackungen in der Slowakei nachzukommen.
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