Veröffentlicht am 19. Juni 2023
Aktualisiert am 22. August 2023
National
EPR
Lesezeit: 2 Minuten, 42 Sekunden
Ab dem 01. Juli müssen Händler und Hersteller, die ihre Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) auf elektronischen Marktplätzen anbieten wollen, die entsprechende Registrierungsnummer zu ihren Waren beim jeweiligen Marktplatz hinterlegen. Gleichzeitig sind Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay in Deutschland dazu verpflichtet zu überprüfen, ob bei Ihnen angebotene Elektro- und Elektronikgeräte von einem ordnungsgemäß im Sinne des ElektroG registrieren Hersteller stammen.
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (also Geräten, die elektrische Energie zu ihrem Betrieb verwenden, sie erzeugen oder messen) gemäß ElektroG sind in Deutschland laut dem ElektroG dazu verpflichtet, diese Geräte bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) zu registrieren. Ohne diese Registrierung dürfen die Geräte per Gesetz nicht auf den Markt gelangen.
Dabei handelt es sich um ein Element der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR), die durch abfallrechtliche Vorgaben dafür sorgt, dass Händler und Hersteller die Verantwortung für eine umweltgerechte Entsorgung ihrer in Verkehr gebrachten Produkte übernehmen.
Nach der Registrierung eines Produktes bei der stiftung ear, wird Herstellern durch die Stiftung die sogenannte WEEE-Nummer erteilt.
WEEE steht dabei für Waste of Electrical and Electronic Equipment, als Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall und bezieht sich auf die sogenannte WEEE Richtlinie 2012/19/EU der EU.
Mit der zum 01. Juli eingeführten Nachweispflicht müssen Händler und Hersteller diese WEEE-Nummer nun bei den Betreibern der Online-Marktplätze hinterlegen, auf denen sie ihre Produkte anbieten wollen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, müssen die Betreiber der Online-Marktplätze die Produkte vom Vertrieb ausschließen.
WICHTIG: jeder Hersteller bekommt eine Nummer zugewiesen, also nicht für jedes Produkt eine separate Nummer. Wenn also ein Hersteller z. B. für Großgeräte mit einer Marke registriert ist und seine Nummer erhalten hat, darf er trotzdem noch nicht andere Gerätearten oder Geräte anderer Marken in Verkehr setzen.
Händler, die nicht gleichzeitig Hersteller der Produkte sind, müssen keine eigene WEEE-Nummer hinterlegen. In diesem Fall reicht es aus, wenn sich der Händler oder Vertreiber auf die ordnungsgemäße Registrierung bei der stiftung ear eines Wirtschaftsakteurs vor ihm in der Lieferkette beruft.
Dafür können die reinen Vertreiber dann – je nach Marktplatz – die WEEE-Nummer(n) des jeweiligen ordnungsgemäß registrierten Wirtschaftsakteurs der betreffenden Geräte hinterlegen. Diese WEEE-Nummern der ordnungsgemäß registrierten Wirtschaftsakteure lassen sich im Verzeichnis der stiftung ear recherchieren oder diese Nummern werden beim vorgelagerten Verkäufer abgefragt.
Die Registrierung bei der stiftung ear erfolgt online über das ear-Portal. Hier müssen neben Unternehmensdaten auch die Marke und die Geräteart der Elektro- oder Elektronikgeräte, die registriert werden sollen, angeben werden.
Liegen alle Registrierungsvoraussetzungen vor, wird ein Registrierungsbescheid ausgestellt und der antragstellende Hersteller wird im Verzeichnis veröffentlicht. Mit dem Registrierungsbescheid wird die Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) vergeben und ebenfalls im Verzeichnis der registrierten Hersteller veröffentlicht wird.
Hier gelangen Sie zum Herstellerregister.
Hier gelangen Sie zur Stiftung EAR
Hier gelangen Sie Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Hier erfahren Sie mehr über unsere internationalen EPR-Compliance Leistungen.
Circular Economy
RecycleMe Insider
Der Deutsche Bundestag hat am 02. März 2023 das Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) verabschiedet, welches Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 (EU-Einwegkunststoffrichtlinie) in deutsches Recht umsetzt. Ziele des Einwegkunststofffondsgesetzes Die Ziele des Einwegkunststofffondsgesetzes sind es, die Auswirkungen der Einwegkunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu […]
Ab dem 1. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Hersteller und Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllter Verpackungen. Im Rahmen dieser erweiterten Pflicht müssen Angaben zu den einzelnen Verpackungsarten und den jeweiligen Markennamen im Verpackungsregister LUCID hinterlegt werden. Unternehmen, die die erweiterte Registrierung nicht abgeschlossen haben, ist die Inverkehrbringung von Verpackungen der betroffenen Kategorien […]
International
Am 1. Januar 2023 sind in Finnland neue Gesetze (Dekret 1318/2022, Dekret 1321/2022 und Dekret 1320/2022) in Kraft getreten, die die verbleibenden SUPD-Maßnahmen in Bezug auf die Finanzierung der Abfallbeseitigung, EPR und Herstellerregistrierung in nationales Recht umsetzen. Vorschriften zur Abfallbeseitigung für Hersteller Die neuen Vorschriften zur Abfallbeseitigung gelten seit dem 1. Januar 2023 für Hersteller […]